PHILOSOPHIE
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben wir die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zu unterstützen. Dazu
gehört die menschen-gerechte Gestaltung der Arbeit. Denn Gefahren lauern am Arbeitsplatz überall. Im Einzelnen unterstützt die Fachkraft:
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bei der Durchführung von Sicherheitsbegehungen,
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bei Unterweisungen und der Erstellung von Unfallanzeigen,
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Maßnahmen zur Unfallvermeidung,
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Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Gefahrstoffdokumentation
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der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. mit Maschinenbetriebsanweisungen) und Gesundheitsprävention sowie
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der Schaffung einer geeigneten Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb.
Näher beschrieben wird dies in der DGUV Vorschrift 2 (Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung). Pflichtlektüre für Arbeitgeber.
Nach dieser Vorschrift wird in allen Betrieben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung benötigt, entweder eigene
oder externe Kräfte. Was manche nicht wissen; die Betreuung ist ab dem ersten Mitarbeiter zwingend erforderlich.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Ihre Mitarbeiter sind Ihr wertvollstes Gut, schützen Sie sie!