Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unternehmen in Deutschland benötigen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG), bereits ab einem Mitarbeiter, eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit (Sifa). Nähere Hinweise und Ausnahmen lassen sich der DGUV Vorschrift 2 entnehmen. Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit bilden hierbei die Säulen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber in
seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Im Arbeitsschutz wird der sicherheitstechnische Bereich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit abgedeckt. Durch praxisbezogene
Fachkunde (Ingenieur-, Techniker- oder Meisterausbildung) und einer speziellen Ausbildung zum Thema Arbeitssicherheit ist sie darauf
spezialisiert, dem Unternehmer oder mit denen für Arbeitssicherheit verantwortlichen Personen kompetent beraten zu können. Ständige
Fortbildungsmaßnahmen sorgen für aktuelle, betriebsübergreifende Kenntnisse. In dieser Funktion bildet die Sifa einen wichtigen
Ansprechpartner für den Unternehmer und der Belegschaft in gleichem Maße.
Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie, in Übereinstimmung mit §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bei:
•
der Beurteilungen von Arbeitsbedingungen
•
regelmäßigen Begehungen und Meldung von festgestellten Mängeln beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
•
der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung
•
der Beschaffung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen
•
der Planung neuer Betriebsanlagen
•
der sicherheitstechnischen Überprüfung von technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vor der Inbetriebnahme
•
der Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ausarbeitung von Maßnahme-Vorschlägen zur Verhütung von weiteren Gefährdungen
•
der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
•
den arbeitssicherheitstechnischen Unterweisungen der Belegschaft
•
der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
•
Fragen zur Ergonomie
•
der Kontrolle über die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und der Benutzung von Körperschutzmitteln
•
der Einwirkung auf das Betriebspersonal, sich arbeitsschutzgerecht und gesundheitsbewusst zu verhalten. Einrichtungen und
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu benutzen und bei Nichtbeachtung zu belehren.
•
der Teilnahme und konstruktiver Beteiligung bei Arbeitsschutzausschusssitzungen
Arbeitsschutzvorschriften