Nachdem die Gefahren am Arbeitsplatz analysiert worden sind und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt
wurden, stehen Unterweisungen der Beschäftigten an. Sie sind elementar und zur Sicherung des Arbeitsschutzes durch die
DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Bei Unterlassung drohen empfindliche Strafen.
Mindestens einmal jährlich ist jeder Mitarbeiter, durch den jeweiligen Vorgesetzten, sicherheitstechnisch zu unterweisen. Bei
jeder Neueinstellung oder betriebliche Versetzung ist eine Unterweisung erforderlich. Ebenso bei Einführung neuer
Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren. Die Unterweisung ist nachweislich zu dokumentieren.
Als externe, branchenübergreifende Dienstleister auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes verfügen wir über umfangreiches
Schulungsmaterial und sind in der Lage diese Aufgabe fachgerecht und kompetent durchzuführen.
Zu folgenden Fachthemen können wir unterstützend beitragen:
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Basisvermittlung Arbeitsschutz
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Unterweisung für besonders gefährliche Tätigkeiten, z. B. Absturz, enge Räume usw.
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Hygiene und Infektionsschutz
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Umgang mit Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Krane usw.
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Brand- und Explosionsschutz
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Büroarbeitsplätze
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Heben und Tragen, Leitern und Tritte
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usw.