Für Betriebs- und Arbeitsmittel besteht die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung. Dabei sind Prüfintervalle und Richtlinien einzuhalten. Dies sind unter anderem: • Leitern und Tritte • Fenster, Türen und Tore • Flurförderzeuge • Krane • Fahrzeuge • Pressen • Kantbänke • Kompressoren • Feuerlöscher • Kraftbetriebene Arbeitsmittel • Kühlschmierstoffe • Lagereinrichtungen, wie Regale, Podeste usw. • Lastaufnahmemittel • Gerüste • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) • Schweiß-, Schneid- und Löteinrichtungen • Winden, Hub und Zuggeräte • Flüssiggas • Usw.