Betriebs- und Arbeitsmittelprüfung
Für Betriebs- und Arbeitsmittel besteht die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung. Dabei sind Prüfintervalle und
Richtlinien einzuhalten.
Dies sind unter anderem:
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Leitern und Tritte
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Fenster, Türen und Tore
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Flurförderzeuge
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Krane
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Fahrzeuge
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Pressen
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Kantbänke
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Kompressoren
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Feuerlöscher
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Kraftbetriebene Arbeitsmittel
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Kühlschmierstoffe
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Lagereinrichtungen, wie Regale, Podeste usw.
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Lastaufnahmemittel
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Gerüste
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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Schweiß-, Schneid- und Löteinrichtungen
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Winden, Hub und Zuggeräte
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Flüssiggas
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Usw.
Sicherheitstechnische Abnahmen