Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
Das Sozialgesetz fordert von Arbeitgebern, bei den Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres über 6 Wochen oder wiederholt
arbeitsunfähig waren, eine Klärung darüber, wie zukünftige Arbeitsausfälle, aufgrund von arbeitsbedingten Erkrankungen,
vermieden werden können. (§84 Abs. 2 SGB IX). Damit ist der Unternehmer verpflichtet ein Wiedereingliederungsmanagement
einzuführen und aufrecht zu erhalten.
Das bedeutet; der Unternehmer muss Maßnahmen einleiten, die verhindern, dass schlechte Arbeitsbedingungen zu
Erkrankungen führen können.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Forderung muss ein entsprechender Prozess entwickelt werden, der rechtzeitig ein
Gesprächsangebot mit qualifizierten Personen anbietet um die erforderlichen Schritte vorantreibt. Wir als Sicherheitsfachkräfte
unterstützen Sie hierbei. Ziel ist die schrittweise Eingliederung des Mitarbeiters an seinem bisherigen Arbeitsplatz.
Unsere Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei der:
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Entwicklung und Einführung eines Wiedereingliederungsprozesses.
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Führung von Mitarbeitergesprächen.
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Erarbeitung von Maßnahme-Vorschlägen und Begleitung bei der Einführung.
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Einbindung weiterer Experten.
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Dúrchführung von Schulungen.